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Vergütung & Honorare

Gebührenansprüche der Rechtsanwälte und Notare sind in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geregelt. Sie finden diese Regelung in dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit seinem Vergütungsverzeichnis (VV) und in der Kostenordnung (für die Gebühren der Notare).

Die Gebühr der Rechtsanwälte hängen davon ab, ob Sie

  • nur beraten werden
  • der Rechtsanwalt für Sie außergerichtlich tätig wird oder
  • ob ein gerichtliches Verfahren stattfindet.

Auf Ihren Wunsch werden wir Sie in jedem Stadium des Verfahrens darüber informieren, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.

Der Anwalt soll, insbesondere bei einer außergerichtlichen Beratung, regelmäßig auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Möglich sind Pauschalvereinbarungen, die Vereinbarung von Stundenhonoraren oder feste Gebührensätze.

Im Übrigen hängt die Gebühr vor allem von dem sog. Gegenstandswert ab. Wichtig ist daher, welches in Geld zu schätzende Interesse an der Tätigkeit für Sie besteht. Ferner ist wichtig, welchen Schwierigkeitsgrad und Umfang die anwaltliche Tätigkeit für Sie hat.

Auch hierüber können und sollten Sie sich von uns jederzeit informieren lassen.

Wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen bei Gericht oder außergerichtlich durchsetzen, können Sie in den gesetzlich geregelten Fällen von Ihrem Gegner Erstattung der von Ihnen aufgewandten Kosten und Gebühren verlangen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, trägt diese im Rahmen der vereinbarten Deckung in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten. Selbstverständlich können wir auch für Sie erfragen, ob für den konkreten Fall Kostendeckung besteht.

Weitergehende Befreiung von Gerichtskosten und Anwaltsgebühren kommt in Betracht, wenn Sie aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten aufzubringen (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe).

Die Gebühren des Notars ergeben sich wie die der in Notariatsangelegenheiten tätigen Gerichte (die Amtsgerichte vor allem in Grundbuchangelegenheiten, Nachlassangelegenheiten und vormundschaftsrechtlichen Angelegenheiten) aus der Kostenordnung. Maßgeblich für die Höhe dieser in der Kostenordnung geregelten Gebühren ist immer der Wert der vom Notar beurkundeten oder beglaubigten Angelegenheit. Auch über diese Gebühren wird der Notar Sie jederzeit auf Wunsch informieren.

Kontakt

Notar & Rechtsanwälte
Sonnenschein, Nowak &
Partner GbR

Postfach 14 33
58404 Witten 1

Nordstraße 8
58452 Witten

Tel.: 0 23 02 / 9 78 98 - 0
Fax: 0 23 02 / 5 18 85

e-Mail:
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